Jährliche Schul-Zahnuntersuchung
In der Schweiz ist eine jährliche zahnärztliche Untersuchung aller Schulkinder gesetzlich vorgeschrieben. Zur Teilnahme sind grundsätzlich alle schulpflichtigen Kinder verpflichtet, die Teilnahme kann aber auf die vor – und nachschulpflichtigen Kinder ausgedehnt werden. Die Kosten für die Untersuchung bei Ihrem Kinderzahnarzt in Zug tragen die Schulgemeinden. Erst bei einer allfälligen Behandlung tragen die Schulkinder bzw. deren Eltern grundsätzlich die Kosten.